Bei Schimmelsanierungen kommen immer häufiger chemische Desinfektionsmittel zum Einsatz, um das Problem - vermeintlich „rasch“ - aus der Welt zu schaffen, berichtet das Umweltbundesamt (UBA). Die verwendeten Desinfektionsmittel würden aber nicht das Problem lösen. Bei Feuchtschäden mit Schimmelpilzwachstum empfiehlt das UBA als fachgerechte Sanierung: Beseitigung der Ursachen, die zum Feuchtschaden und damit zum Schimmelpilzwachstum führten, die Reinigung von mit Schimmelpilzen befallenen Materialien, wo dies nicht möglich ist, deren Entfernung sowie eine abschließende Feinreinigung der ganzen Wohnung, um noch vorhandene Schimmelpilzsporen zu beseitigen.
Desinfektionsverfahren in der Praxis oft nicht wirksam
Aus Kostengründen entscheiden sich viele Betroffene dennoch immer häufiger gegen die Ursachenbeseitigung mit abschließender Feinreinigung. Stattdessen finden oberflächliche Desinfektionsmaßnahmen Anwendung. Dies sei aus zwei Gründen nicht zielführend, im Einzelfall sogar schädlich: Zum einen seien viele Desinfektionsverfahren in der Praxis nicht wirksam, auch wenn ihre Wirksamkeit in Laborversuchen nachgewiesen ist. Insbesondere sei oft die Dauerhaftigkeit der Maßnahme nicht gegeben. Zum anderen reiche eine Desinfektion - selbst wenn sie wirksam wäre - nicht aus, um die gesundheitlichen Auswirkungen der Schimmelpilzsporen zu beseitigen: Auch von abgetöteten Sporen können allergische und toxische Wirkungen ausgehen. Für eine vollständige Sanierung sind lebende und tote Sporen vollständig zu entfernen.
Desinfektionsmittel nur in speziellen Situationen
Desinfektionsmittel sind nicht nur als sachgerechte Sanierungsmaßnahme falsch, warnt das UBA, sie können auch zu gesundheitlichen Problemen bei den Bewohnern führen. Nach der Desinfektion bestehe die Gefahr, dass Bewohner Desinfektionsmittelreste oder Reaktionsprodukte einatmen, was zu toxischen oder allergischen Reaktionen führen kann. Ein weiteres Problem können unerwünschte Nebenreaktionen mit lang andauernder Geruchsbelästigung sein. Nur in speziellen Situationen, in denen eine Infektion empfindlicher Personen mit Schimmelpilzen zu verhindern ist - beispielsweise bei abwehrgeschwächten Patienten im Krankenhaus – könne eine erprobt Desinfektion zusätzliche Sicherheit bieten. Auch bei der Entfernung von Schimmelpilzbefall kleineren Umfangs durch die Bewohner selbst, bei der oft die Ursachen für das Schimmelpilzwachstum nicht bekannt sind, könne laut UBA eine Desinfektion mit Ethanol (Brennspiritus) als zusätzlicher Schritt zur Verhinderung weiteren Schimmelpilzwachstums sinnvoll sein. GLR
Das Umweltbundesamt bietet folgende Leitfäden und Ratgeber zum Thema Schimmel an:
- Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen (zum Download )
- Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen (zum Download)
- Ratgeber: Hilfe! Schimmel im Haus (zum Download)