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AKTUELLES

Wohnimmobilie wird Altersvorsorgeprodukt

Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben sich heute auf ein Modell zur Einbeziehung selbst genutzter Wohnimmobilien in die private Altersvorsorge („Wohn-Riester“) verständigt. Das Modell, das zügig umgesetzt werden und rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten soll, sieht vor:

  • Der Erwerb oder die Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie beziehungsweise der Erwerb eines Genossenschaftsanteils soll zu den gleichen Konditionen gefördert werden wie die begünstigten Altersvorsorgeprodukte, die im Alter eine Geldrente vorsehen. Damit wird Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Formen der Altersvorsorge hergestellt.
  • Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte wird um Darlehensverträge für die Anschaffung oder den Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie beziehungsweise den Erwerb eines Genossenschaftsanteils erweitert. Auch Bausparkassen werden entsprechende Produkte anbieten dürfen.
  • Tilgungsleistungen sollen wie Altersvorsorgebeiträge unmittelbar gefördert werden, dass heißt, dass insbesondere die Zulagen zu 100% für die Tilgung eingesetzt werden können.
  • Aus dem steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen sollen bis zu 75% für die Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie entnommen werden können. Eine Rückzahlung soll nicht mehr erforderlich sein. Dasselbe gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
  • Zu Beginn der Auszahlungsphase wird ein Wahlrecht zwischen der nachgelagerten Besteuerung und einer einmaligen Besteuerung eingeräumt. Damit besteht die Möglichkeit, sich insoweit von den Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung zu befreien. Dabei wird sichergestellt, dass die Immobilie auch weiterhin zum Zweck der Altersvorsorge eingesetzt wird.
  • Das Wohnungsbauprämiengesetz soll auf wohnungswirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden.


Haustausch erforderlich?
Immobilien gelten mit wechselnder Bedeutung schon immer als sichere Anlage zur Altersvorsorge. „Wohn-Riester“, als Nachfolgemodell der Eigenheimzulage wurde bisher von der Baubranche vehement eingefordert. Wie lange die vielen Randbedingungen noch nachgebessert werden müssen, damit es ein Erfolgsmodell wird, bleibt abzuwarten Baufinanzierungsexperten haben jedenfalls bereits moniert, dass die auf 75% begrenzte Entnahme den Förderberechtigten mehr schadet als nutzt.

Auch für die Gesellschaft könnte das neue Konzept teuer werden. Bisher zielen die Regelungen in Kombination mit realistischen Zielgruppen auf Einfamilienhaus-Neubauten ab. Nach einer aktuellen Umfrage des Zentralen Immobilienausschusses des Bundesverbands der Deutschen Industrie interessieren sich aktuell nur 13% der Mieter im Alter bis 49 Jahre für den Kauf der von ihnen derzeit genutzten Mietwohnung. 56% lehnen den Kauf wegen hoher Belastungen ab, 22% wollen kein Wohneigentum auf der Etage. Mit dem Trend zum Eigenheim auf dem Land oder im Speckgürtel sind dann neben der Förderung noch Kosten zum Bau neuer Straßen und anderer Infrastruktur von der Allgemeinheit zu leisten.

Problematisch ist auch, dass nur Anschaffung oder Erwerb gefördert werden sollen. Wer also bereits im Eigenheim wohnt, und seine Kosten im Alter mit einer energetischen Grundmodernisierung minimieren will - denn nur so taugt es zur Altersvorsorge - müsste also sein Haus zunächst verkaufen und dann wieder neu erwerben. Oder mit dem Nachbarn tauschen. Anfragen der GEB-Redaktionen bei den Koalitionsfraktionen, ob es hierzu noch Lösungen geben soll, blieben bisher unbeantwortet. GLR

Nachtrag
Energetische Maßnahmen in die Förderung der selbst genutzten Wohnimmobilie einzubeziehen, sei noch „im Gespräch“, wie unser Redaktion der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Michael Meister MdB, auf Anfrage mitteilte. Laut Meister sei allerdings mit dem Koalitionspartner bereits der grundlegende Schritt einer vollständigen Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Produkten zur Altersvorsorge nicht einfach gewesen. GLR

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