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AKTUELLES

Petition für einfachen Energiepass

Am 17. Januar 2006 hat Sven Tiedemann eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag gestellt. Im Wortlaut heißt es dort:

>> Der Petent fordert einen unbürokratischen und kostengünstigen/kostenlosen Energieausweis (Energiepass) für bestehende Gebäude.

Begründung:
Der von der „Deutschen Energie-Agentur (dena)“ vorgeschlagene bedarfsorientierte Energiepass schafft neue Bürokratie und ist unverhältnismäßig teuer für die Hauseigentümer (Preis: ca. 400 Euro pro Stück). Bei z.B. 10 Mio. betroffenen Gebäuden müssten etwa 4 Mrd. Euro, nur für die Ausstellung eines Papiers, von den Hauseigentümern aufgebracht werden.

Mit der Ausstellung eines Energieausweises ist noch keine einzige Maßnahme zu einer wirkungsvollen Reduzierung von Treibhausgasen umgesetzt (wenn dies das Ziel des Ganzen ursprünglich sein sollte...). Allein Architekten, Bauingenieure, Energieberater etc. erschließen sich so ein zusätzliches lukratives Einnahmefeld.

Es reicht bei bestehenden Gebäuden aus, den Energieausweis verbrauchsorientiert, Mithilfe einer Heizkostenabrechnung und etwa 10 weiteren Berechnungs-Parametern (im Vergleich zu einem Normjahr) in genügender Genauigkeit (Vergleich: Frankfurter Heizspiegel/ co2Online) und gleicher Außen-Wirkung, zu einem Preis von ca. 10 Euro zu erstellen.

Eine kostenlose Ausstellung der Energieausweise könnten so auch die Gemeindebehörden übernehmen, die entsprechend geschult, als erste unkomplizierte Anlaufstelle für alle Energieeffizienz-Fragen dienen könnten.

Die oben genannten 4 Mrd. Euro sollten in die eigentlichen Maßnahmen zur CO2-Minderung fließen (Wärmedämmung, erneuerbare Energieträger etc.; hier sind dann die Handwerker gefragt). Nur so werden nachhaltige Werte geschaffen!

Hier wird wieder einmal etwas unnötig verkompliziert, das eigentliche Ziel rückt in den Hintergrund. Es darf in Deutschland nicht alles weiterhin unsinnig „over-engineered“ werden!<<

Abschlusstermin für die Mitzeichnung ist der 9. April. Bis zum 22. März hatten 19 weitere Personen die Petition mitgezeichnet. In der Übersicht über die öffentlichen Petitionen findet sich von Sven Tiedemann übrigens noch eine weitere Eingabe: >> Der Petent begehrt die Einführung einer neuen Energie-Einsparverordnung (EnEV), die bei Neubauten das Null-oder-Plus-Energie-Haus (Passivhaus) als Standard voraussetzt.<< Bis zum Ende der Zeichnungsfrist der EnEV-Petition haben 100 Personen mitgezeichnet. Diese öffentliche Petition befindet sich noch in der parlamentarischen Prüfung.

Wie funktioniert eine öffentliche Petition?
Öffentliche Petitionen können zurzeit versuchsweise von jedermann einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen an den Petitionsausschuss eingereicht werden. Voraussetzung für eine öffentliche Petition ist, dass die Bitte oder Beschwerde inhaltlich ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat. Vor der Annahme einer Petition als öffentliche Petition und deren Einstellung ins Internet prüft der Ausschussdienst, ob die Voraussetzungen für eine öffentliche Petition erfüllt sind. Über die Veröffentlichung werden die Sprecher der Fraktionen unterrichtet.
Nach Abschluss der Mitzeichnungsfrist, die längstens zwei Monate beträgt, wird die öffentliche Petition für weitere Mitzeichnungen sowie für die Abgabe von Diskussionsbeiträgen geschlossen. Der Ausschussdienst legt die öffentliche Petition dem Ausschuss vor. Der Ausschuss entscheidet, ob er noch vor der parlamentarischen Überprüfung des Anliegens einen oder mehrere der Petenten anhören möchte. Sodann bereitet der Ausschussdienst die öffentliche Petition zur Erledigung durch den Ausschuss vor. Die abschließende Beratung der öffentlichen Petition erfolgt grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Die Öffentlichkeit wird über das Internet über den Fortgang des Petitionsverfahrens unterrichtet. Petitionsausschuss GLR