Überraschend wurde im Juni bekannt, dass das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) noch in diesem Jahr die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingeniere (HOAI) abschließen will. Zwar wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt „Wir werden die HOAI systemkonform vereinfachen, transparenter und flexibler gestalten, sowie noch stärkere Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Bauen verankern.“, nach dem zähen Ringen mit dem früheren Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hatte eine rasche Umsetzung niemand erwartet. Jetzt soll schon kurz nach der Parlamentarischen Sommerpause ein Referentenentwurf vorgelegt werden.
Bei einem Spitzengespräch mit den Organisationen der Ingenieure und Architekten am 20. Juni hat Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWi und federführend bei der Novellierung der HOAI über wesentliche Eckpunkte berichtet, auf die sich sein Ministerium mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) grundsätzlich geeinigt habe. Der Bewegungsspielraum für Änderungen an dem Konzept sei daher „äußerst gering“. Nach Auskunft des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) sieht das Konzept vor:
- Die Honorarzonen sollen künftig ersatzlos gestrichen werden, gleichzeitig werden die Honorare angehoben. Diese Regelung würde den Büros künftig größere Gestaltungsspielräume geben, so das BMWi.
- Künftig soll sich die HOAI ausschließlich auf planerische Leistungen beschränken. Aus Sicht des BMWi handelt es sich bei Leistungen der Teile X bis XII der bisherigen HOAI (also auch Leistungen für Thermische Bauphysik, für Schallschutz und Rauakustik sowie für Brandschutz) nicht um Planungsleistungen. Diese seien gutachterliche Tätigkeiten, für die keine preisrechtliche Reglementierung erforderlich sei.
- Mit der Beschränkung der HOAI auf geistig-schöpferische Inhalte sollen Honorarregeln für die Leistungsphasen 6 bis 9 abgeschafft werden. Hier wären die Honorare dann künftig frei verhandelbar.
- Abrechnungen nach Zeitaufwand sollen auch künftig möglich sein, allerdings ohne bezifferte Stundensätze.
- Die Tafelendwerte sollen auf 5. Mio. Euro herabgesetzt werden. Als Hintergrund gibt das BMWi an, dass so die HOAI europafester gemacht werde. Sie werde dann vorrangig für kleinere Objekte gelten und ein rein nationales Wirtschaftsinstrument werden.
- Die künftige HOAI wird voraussichtlich die von Planern und Auftraggebern schon länger geforderte Bonus-Malus-Regelung zur Senkung der Baukosten enthalten.
- Die anrechenbaren Kosten sollen künftig nicht mehr nach den Herstellungskosten, sondern auf Grundlage des Baukostenberechnungsmodells festgelegt werden. Bauherr und Planer einigen sich dabei nach Ende der Leistungsphase 3 auf die der Honorierung zu Grunde zu legenden Baukosten.
- Die HOAI soll nach drei bis fünf Jahren inhaltlich überprüft (evaluiert) werden.
Mit Briefen vom 17. August haben der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung ( AHO ), die Bundesingenieurkammer ( BIngK ) und der VBI an das BMWi und das BMVBS gemeinsame Standpunkte für eine novellierte HOAI übergeben:
- Architekten und Ingenieure sprechen sich grundsätzlich für die Beibehaltung der Honorarzonen aus.
- Architekten und Ingenieure fordern die Beibehaltung der Beratungsleistungen (bisher Leistungen der Teile X bis XII) in der HOAI.
- Architekten und Ingenieure stimmen nur bei der Streichung der Leitungsphase 9 zu. Die Streichung der Leistungsphasen 6 und 7 als Fortsetzung der Werk- und Detailplanung würde „die qualitäts- und mittelstandsfeindliche Generalunternehmervergabe“ zum Regelfall machen. Und die Leistungsphase 8 als komplexe logistische Leistung sei erforderlich, um eine mangelfreie und kostensichere Umsetzung der Planung gewährleisten zu können. Dieses sei nur mit einer geistig-schöpferischen Planungsleistung und nicht mit schematisierten Leistungen zu erreichen.
- Der Streichung fester Stundensätze stimmen Architekten und Ingenieure zu und „stehen der Aufnahme eines Kalkulationsschemas für ein Zeithonorar offen gegenüber“.
- Der Kappung der Tafelendwerte bei der Objektplanung auf 5 Mio. Euro wird nicht zugestimmt. Die Forderung des Berufsstands lautet auf Verdoppelung der Tafelendwerte der gültigen HOAI.
- Der Aufnahme einer praktikablen Bonus-/Malusregelung stimmen die Architekten und Ingenieure zu.
- Der Umsetzung des Baukostenberechnungsmodells stimmen Architekten und Ingenieure zu.
- Ebenfalls wird einer inhaltlichen Überprüfung der HOAI nach drei bis fünf Jahren zugestimmt.
Wenngleich bei einigen Punkten zumindest grundsätzlich Übereinstimmung existiert, liegt ein Kompromiss bei zentralen Fragen kaum in der Luft, zumal die Ausformulierung auch noch die eine oder andere zusätzliche Überraschungen bringen dürfte. Dass ein so komplexes Werk wie die HOAI einschließlich der Honorartabellen innerhalb weniger Wochen durch das Bundeskabinett, die Länder- und Verbändeanhörung und den Bundesrat schlittern kann, ist utopisch. Allerdings wäre es bereits ein großer Schritt, wenn nach der Sommerpause tatsächlich ein Referentenentwurf vorgelegt wird. Das „Abklopfen“ im Juni mit der Antwort vor einigen Tagen zeigt jedenfalls, dass man noch einmal zusammen an einen Tisch muss. Energiegutachten dürften nach den bisherigen Vorstellungen jedenfalls Beratungsleistungen und damit mit allen Vor- und Nachteilen frei verhandelbar bleiben. GLR