Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, betrug im Jahr 2005 der vorläufige Grenzpreis für Gas 3,18 ct/kWh. Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös je kWh aus den Lieferungen von Gas an alle Letztverbraucher und wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Im Vergleich zum Jahr 2004 ist der Grenzpreis somit um 12,8% und seit 2000 um rund 46% gestiegen.
Bei der Abgabe an die privaten Haushalte erlösten die Versorgungsunternehmen 2005 im Durchschnitt 4,39 ct/kWh. 12,9% mehr als 2004. Der Durchschnittserlös aus der Gasabgabe an die Industrie belief sich 2005 auf 2,46 ct/kWh. Das ist ein Plus von 16% gegenüber 2004. Im Vergleich zu 2000 sind die Grenzpreise sowohl bei den privaten Haushalten als auch bei der Industrie um rund
46% gestiegen.
Der Grenzpreis dient den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Dies sind Entgelte, die die Energieversorgungsunternehmen den Gemeinden für die Einräumung des Rechtes zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit Gas zahlen müssen. GLR
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