Am 7. Dezember 2005 hat die EU-Kommission einen "Aktionsplan für Bioenergie" vorgelegt. In dem ersten koordinierenden Schritt wird dargelegt, wie die Nutzung von Biomasse-Energie aus Holz, Abfällen und Agrikulturpflanzen durch wirtschaftliche Anreize und durch die Beseitigung von Hemmnissen gefördert werden kann. Denn die EU will ihre Abhängigkeit von Energieimporten verringern (siehe unten unter Hintergründe).
Aus dem „Aktionsplan für Biomasse“:
„Rechtsvorschriften zu erneuerbaren Energien für die Wärmeerzeugung sind das fehlende Puzzlestück, zusammen mit geltenden Richtlinien in den Bereichen Stromerzeugung und Verkehr. Die Kommission wird 2006 darauf hinarbeiten. Dabei muss ein anderer Ansatz als bei früheren Richtlinien gewählt werden, da die Hauptprobleme eher im Vertrauen des Markts und in Einstellungen liegen als bei den Kosten. Zu prüfende Punkte sind unter anderem:
- neue spezifische Rechtsvorschriften zu erneuerbaren Energien für die Wärmeerzeugung auf der Grundlage einer kritischen Prüfung des potenziellen Beitrags von
- Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass Brennstofflieferanten Biomassebrennstoffe bereitstellen,
- Effizienzkriterien für Biomasse und Anlagen zu deren Nutzung;
- Kennzeichnungspflichten für Ausrüstungen, damit die Verbraucher
- umweltfreundliche und effiziente Geräte wählen können,
- anderen technischen Maßnahmen;
- Richtwerten (Zweckmäßigkeit);
- freiwilligen Vereinbarungen mit der Industrie.
- Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, um die Anreize zur Nutzung erneuerbarer Energien zu verstärken;
- Studie über Möglichkeiten zur Verbesserung der Leistung von Biomassekesseln in Haushalten und zur Verringerung der Umweltverschmutzung, um Anforderungen im Rahmen der Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung festlegen zu können.“
Wenngleich der „Aktionsplan für Biomasse“ Techniken wie Solarthermie und Wärmepumpen nicht erwähnt, sollen sie trotzdem in der Richtlinie zur Förderung von Wärme aus erneuerbaren Energien berücksichtigt werden. Ein Positionspapier des Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) zu einer „Renewable Heating and Cooling Directive“ (RES-H) nennt in diesem Kontext sogar zusätzlich Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung. Insgesamt sind die BDH-Mitglieder sehr an einer entsprechenden EU-Regelung interessiert. Denn wettbewerbsfähige Preise mit der bisher dominierenden Technik auf der Basis von Heizöl und Erdgas sind nur mit Automatisierungsschritten bei höheren Produktionszahlen zu erreichen.
Bis eine entsprechende Richtlinie allerdings in den Mitgliedstaaten zu verbindlichen Regelungen führt, wird es noch dauern. Selbst wenn die EU-Kommission zügig eine Richtlinie vorlegt, muss sie noch das EU-Parlament und den Ministerrat passieren. Danach läuft eine Umsetzungsfrist von in der Regel zwei Jahren.
Download EU-Aktionsplan für Biomasse (278 kB)
Hintergründe
Sichere und bezahlbare Energie hat bei der Verwirklichung von Europas Zielen bei Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle. Die zunehmende Abhängigkeit von Energieimporten und kräftig gestiegene Energiepreise auf dem Weltmarkt zwingen zur Rückbesinnung auf heimische Potenziale: Die energetische Verwendung von Biomasse soll diese Abhängigkeiten verringern. Denn bis 2030, so Prognosen, muss die EU 90 % des Erdöl- und 80 % des Erdgasbedarfs importieren. 2003 deckte die EU mit 69 mtoe (mtoe: Mio. Tonnen Öläquivalent) über Biomasse 4 % ihres Energiebedarfs. Bei einem Gesamtpotenzial von 185 mtoe hält die EU-Kommission einen Anstieg der Biomassenutzung auf 150 mtoe bis 2010 ohne Beeinträchtigung der Nahrungsmittelproduktion für machbar.
Auch Arbeitsplätze wird eine verstärkte Biomassenutzung schaffen. Gegenüber der Nutzung fossiler Brennstoffe ist sie deutlich beschäftigungsintensiver. Der Aktionsplan nennt bei Biokraftstoffen den Faktor 50 bis 100, bei der Elektrizitätserzeugung den Faktor 10 bis 20 und bei der Wärmerzeugung den Faktor 2. GLR