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AKTUELLES

ASEW: Energieausweis vom Stadtwerker

Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung VKU (ASEW) fordert, dass Stadtwerke-Mitarbeiter – mit zweijähriger Berufspraxis in einem kundenorientierten Bereich mit bauphysikalischer und haustechnische Energieberatung und Begutachtung von Gebäuden – grundsätzlich als Energieausweis-Ausstellungsberechtigte für bestehende Wohngebäude anzuerkennen sind. Eine gesonderte Fortbildung zum Erlangen einer Ausstellungsberechtigung sei nicht erforderlich, denn die in der Energieeinsparverordnung (voraussichtlich) geforderte zusätzliche berufliche Qualifikation gehöre ohnehin zum Tätigkeitsbereich der Stadtwerke-Mitarbeiter. Dies geht aus dem ASEW-Positionspapier „Stadtwerke – Die Kompetenz zur Ausstellung von Energieausweisen“ hervor.

Begründet wird die Forderung mit dem bereits unter Beweis gestelltem Know-how beim Ausstellen von landeseigenen Energieausweisen und mit der EU-Richtlinie zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen. In diesem Zusammenhang befürwortet die ASEW die Einführung eines Qualitätssicherungssystems und schlägt weiterhin vor, dass sich die Aussteller mindestens alle zwei Jahre in einem zertifizierten Tagesseminar weiterbilden. Mitgetragen würde auch ein von der Wirtschaft organisiertes Qualitätssicherungssystem, das die Ausstellung von Energieausweisen weiter standardisiert. GLR