Das Landeskabinett hat den Weg für ein bundesweit erstes 'Erneuerbare-Wärme-Gesetz' frei gemacht.
In Baden-Württemberg soll demnach als erstes Bundesland, ab kommendem Jahr eine „Öko-Pflicht" bei der Wärmeversorgung in Wohngebäuden eingeführt werden.
Öko-Pflicht: 20 Prozent erneuerbare Energien in Neubauten
Laut Umweltministerin Gönner soll das das Gesetz bereits zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Wärmeversorgung bei Neubauten, für die ab 1. April 2008 die Bauunterlagen erstmalig eingereicht werden, muss dann zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Erdwärme und Kraft-Wärmekopplung oder Biomasse gedeckt werden. Für den Gebäudebestand soll ab 2010 ein Anteil regenerativer Energien von zehn Prozent vorgeschrieben werden, der immer dann erfüllt werden müsse, wenn es zum Austausch der Heizungsanlage kommt. Künftig solle dann die Gelegenheit genutzt werden, die Weichen auf Ökologie und Klimaschutz zu stellen. Ersatzweise könne die Verpflichtung durch eine verbesserte energetische Dämmung erfüllt werden. Im Zusammenhang mit der geplanten Praxisbewertung des Gesetzes werde eine mögliche Ausweitung auf Büro- und Firmengebäude geprüft. Die ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltene Erhöhung des Ökoenergieanteils von 20 auf 30 Prozent analog des technischen Fortschritts, solle ebenfalls Gegenstand des Prüfberichts werden. „Wir wollen die Erfahrungen nach drei Jahren bewerten und dann darüber entscheiden, an welchen Stellen es sinnvoll ist, nach zu bessern“, sagte Gönner.
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