In einem Newsletter informiert die KfW darüber, dass private Eigentümer und Mieter seit Anfang Januar 2017 wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen können. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) stellt für den Einbruchschutz 50 Mio. Euro und für die Barrierereduzierung 75 Mio. Euro für das Jahr 2017 zur Verfügung. Kredite können ebenfalls weiter über die Finanzierungspartner zu diesen Förderzwecken beantragt werden.
Die Zuschüsse werden nun über das KfW-Zuschussportal beantragt: Bauherren stellen den Antrag online und erhalten in wenigen Augenblicken eine Antwort.
Weitere Informationen zum Programm Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455) unter www.kfw.de/455. Das aktuelle Merkblatt (Stand 11/2016, KfW-Bestellnummer 600 000 3881) ist der KfW-Information vom 11. Januar 2016 beigefügt, die nach dem Login abgerufen werden kann. Es kann – ebenfalls nach dem Login – auch im Archiv des Partnerbereichs unter www.kfw.de/partnerportal herunterladen werden.