Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Förderbedingungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) präzisiert.
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Förderbedingungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) präzisiert. Demnach soll es für Solarthermische Anlagen mit über 40 Quadratmetern Kollektorfläche einen Investitionszuschuss durch die BAFA geben. Diese fielen nämlich bei dem novellierten Marktanreizprogramm durch das Förderraster. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, die zu fast 100 Prozent Solar beheizt werden gab es überhaupt keine Kollektor-Zuschüsse. Bei größeren Anlagen gab es die Möglichkeit ein Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bekommen. Dieses Darlehen hatte jedoch die Einschränkung, dass nur bei Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten gefördert wurde. Die Ein- und Zweifamilienhäuser mit Kollektorflächen von mehr als 40 Quadratmetern wurden von der Entscheidung im Ministerium ausgeschlossen.