Seit der Neuausrichtung des Marktanreizprogramms (MAP) im vergangenen Jahr hat sich die Anzahl der Geothermieanlagen, die vom Bund einen Investitionskostenzuschuss erhalten haben, mehr als vervierfacht. Als Gründe nennt der Bundesverband Geothermie die deutliche Anhebung der Förderbeträge für Kleinanlagen und die Wiedereinführung der Förderung im Neubau.
Während von Januar bis Mai des vergangenen Jahres ca. 570 Geothermieanlagen gefördert wurden, sind es in diesem Jahr rund 2480. Das entspricht einem Plus von 330 % bzw. einer Vervierfachung der bewilligten Anträge. Die durchschnittliche Heizleistung der geförderten Anlagen liegt bei 10,4 kW. Im vergangenen Jahr waren es 14,4 kW. Zu erklären ist dies durch die wiederaufgenommene Förderung im Neubau. Aufgrund einer höheren Energieeffizienz kommen Heizungen in diesem Segment grundsätzlich mit einer geringeren Leistung aus.
In der überwiegenden Mehrheit der Fälle wird die Innovationsförderung in Anspruch genommen, wovon wiederum ein Großteil auf den Neubau entfällt. Die durchschnittliche Förderhöhe liegt bei rund 4800 Euro, die mittlere Investitionssumme bei 18.350 Euro. Insgesamt wurden in den ersten fünf Monaten dieses Jahres Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 25.700 kW gefördert und Fördermittel im Umfang von 11,9 Millionen Euro ausbezahlt.
Geothermieanlagen mit Wärmepumpen bis zu einer Leistung von 100 kW werden mit einem Investitionskostenzuschuss gefördert. Im April 2015 wurden die Regelungen zur Förderung von erneuerbaren Heizungen geändert. Die Mindestförderung für Erdwärmeheizungen wurde auf 4000 Euro bzw. 4500 Euro (Anlagen mit Erdsonde) angehoben. Grundsätzlich werden 100 Euro pro Kilowatt bezahlt. Besonders effiziente Anlagen haben Anspruch auf die Innovationsförderung. Voraussetzung ist eine Jahresarbeitszahl von 4,5 oder höher. In bestehenden Gebäuden werden damit die Förderbeträge nochmals um die Hälfte erhöht. Weitere Boni für Heizungsoptimierungen oder die Kombination mit anderen Erneuerbaren Energie sind verfügbar. Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt über das BAFA.
Für Geothermieanlagen mit mehr als 100 kW stellt das MAP ebenfalls Fördermittel zur Verfügung. Zuständig ist in diesem Fall die KfW.