Die Entscheidungs- und Organisationsfreiheit der Kommunen über ihre Wasserversorgung müsse, wie im Modernisierungsbericht der Bundesregierung gefordert, erhalten bleiben, appelliert VKU-Vizepräsident Dr. Schirmer.
Die Entscheidungs- und Organisationsfreiheit der Kommunen über ihre Wasserversorgung müsse, wie im Modernisierungsbericht der Bundesregierung gefordert, erhalten bleiben, appelliert VKU-Vizepräsident Dr. Schirmer. Eine Veränderung des Wettbewerbsrahmens, wie sie derzeit auf EU-Ebene durch die Forcierung des Ausschreibungswettbewerbs angestrebt ist, schade Verbrauchern und Umwelt. Nach Meinung von Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), bestünde durch einen obligatorischen Ausschreibungswettbewerb die Gefahr, dass gut funktionierende kommunale Betriebe aus dem Markt gedrängt und die kommunale Verantwortung für die Daseinsvorsorge ausgehöhlt werde. Die derzeitigen Entwicklungen auf europäischer Ebene missachten den hohen Stellenwert der Wasserversorgung für den Verbraucher und stellen das Lebensmittel Nr. 1 mit anderen Wirtschaftsgütern gleich. “Die kommunalen Wasserversorger“, so der VKU-Vizepräsident Dr. Schirmer, “betreiben lokale Daseinsvorsorge und stehen für verbrauchergerechte, effiziente sowie qualitäts- und umweltorientierte Dienstleistung.“ Eine Aushöhlung der kommunalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge zugunsten von Shareholder-Value dürfe nicht stattfinden.