Von meiner Seite – als Gebäudeenergieberater und Architekt – ein ganz klares JA für die Bedarfsermittlung. Niemals kann die Verbrauchsermittlung konkrete Sanierungshinweise geben. Letztere ist nur kurzfristig preiswerter für die Gebäudewirtschaft und wird deshalb kurzsichtiger weise bevorzugt. Würde man berücksichtigen, dass Mieter bei genügend Wohnraumangebot bei zu rapide steigenden Heizkosten auch mit den Füßen abstimmen könnten, wäre man heute schon anderer Meinung in den Chefetagen. Warten wir also auf die „Erkenntnisdämmerung“.
Zu den Vorwürfen der Gebäudewirtschaft gegen die Bedarfsermittlung: In einem Bedarfsausweis sind immer Annahmen festzuschreiben und als solche darzustellen, weil alle Bauunterlagen lückenhaft sind, die ich bisher bekam. Auch sind manche Bauteile einfach unzugänglich ohne größere Zerstörung. Bei gegebenem Bafa-Fördersatz für eine Energieberatung kann man schließlich nicht alles endoskopieren, da sind vielleicht zwei Stichpunkt-Überprüfungen drin.
Die Darstellung der getroffenen Annahme zur Baustoffqualität oder den verdeckten, nicht dokumentierten Aufbau oder eine durchschnittliche Annahme (weil ein Bauteil nicht durchgängig in gleicher Weise aufgebaut und gedämmt wurde), ist eine Festlegung, die jeder Energieberater nach bestem Wissen und Gewissen treffen muss, wobei er dabei auf seine persönlichen Erfahrungen und andere Kenntnisse zurückgreift. Die sind selbstverständlich unterschiedlich. Auch zur Absicherung gegen mögliche Haftungsansprüche ist die deutliche Kennzeichnung von getroffenen Annahmen erforderlich.
Abhilfe kann dann nur im Zweifelsfall das „Durchmessen“ eines Bauteils in seiner Gesamt-Dämmwirkung zur Dokumentation sein, wobei wichtig ist, die Umweltbedingungen dabei festzuhalten: Lufttemperatur und Feuchte innen/außen, Bauteil-Oberflächentemperatur innen/außen, Lage der Messstelle (Geometrische oder konstruktive Wärmebrücke?). So kann man dann rückwärts rechnen und eigene Annahmen korrigieren auf das Feldergebnis. Doch Vorsicht: Auch wer misst, macht oder misst Fehler!
Aufwand und Nutzen ist also immer auch wirtschaftlich zu betrachten und zusätzlicher Aufwand auch zu vergüten, es sei denn, man(n oder frau) ist von Forschergeist ohne materielle Notwendigkeiten beseelt.
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