Die für die zentrale Warmwasserbereitung in Mehrfamilienhäusern benötigte Energiemenge muss spätestens ab 31.12.2013 mit einem separaten Wärmezähler erfasst werden.
Auf diese in der Heizkostenverordnung (HKVO) 2009 festgelegte Frist weist der Energiedienstleister ista hin. Grund für die Einbaupflicht ist die zunehmende Bedeutung der Warmwasserbereitung für den Gesamtenergieverbrauch von Gebäuden bei sinkendem Heizenergieanteil. Mit dem Einsatz eines separaten Zählers sollen die Energiemenge für die Warmwasserbereitung sowie die entsprechenden Kosten exakt erfasst und dem Mieter gegenüber ausgewiesen werden.
Der nach § 9 HKVO vorgesehene zusätzliche Wärmezähler muss in der Speicherladeleitung zwischen dem Heizkessel und dem Warmwasserspeicher installiert werden. Die so erfasste Energiemenge wird vom Gesamtverbrauch abgezogen und die Differenz als Heizwärmeverbrauch betrachtet. Letzterem werden damit sämtliche Anlagenverluste zugerechnet. Dies kann zu einer ungerechten Kostenverteilung führen, falls einzelne Mietparteien über eine dezentrale Warmwasserbereitung verfügen, z.B. ein Gewerbebetrieb in einem Wohnhaus. Deshalb rät ista, nicht nur den Energieverbrauch für Warmwasser, sondern auch für die Heizung exakt zu erfassen. Zudem empfiehlt der Energiedienstleister, rechtzeitig zu handeln, weil zum Jahresende hin mit Engpässen beim Fachhandwerk gerechnet werden müsse – unabhängig davon, ob ein oder zwei Zähler eingebaut werden sollen.