Bis 11. April 2013 können Vorschläge für den Bundespreis Verbraucherschutz eingereicht werden. Mit dem Preis sollen Personen und Projekte ausgezeichnet werden, die sich in besonderer Weise für den Verbraucherschutz engagieren.
Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz vergibt den Preis in diesem Jahr zum ersten Mal. Übereicht werden die Auszeichnungen am 3. Juni auf dem Deutschen Verbrauchertag im Berlin.
Privatpersonen oder Organisationen können Vorschläge in zwei Kategorien einreichen:
- Persönlichkeit des Verbraucherschutzes: Das Preisgeld von 15.000 Euro kann für ein gemeinnütziges Vorhaben im Bereich Verbraucherschutz eingesetzt werden.
- Projekt des Verbraucherschutzes: Das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro kommt der Organisation des ausgezeichneten Projekts zu Gute.
Weitere Informationen unter www.verbraucherstiftung.de/bundespreis