Aus Sicht der EU-Kommission verstößt sie Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen geltendes europäisches Recht.
Am 18. Juni wurde ein Vertragsverletzungsverfahren bekanntgegeben. Es wird nun geprüft, ob ausreichend Gründe dafür vorliegen, dass Architekten und Ingenieure aus Europa, die sich in Deutschland niederlassen, ihre Leistungen nach der HOAI abrechnen müssen. Aus Sicht der Kommission ist dies nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar, da die Architekten und Ingenieure aus Europa ihren möglichen Preisvorteil nicht mitbringen können. Damit würde verhindert, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen könnten.
Die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, betonte in einer ersten Reaktion: „Bei diesem Vertragsverletzungsverfahren werden sicher auch unterschiedliche Zielsetzungen der europäischen Politik zu berücksichtigen sein. Eine Honorarordnung ist in erster Linie auch Verbraucherschutz. Wer plant und baut, der ist verantwortlich für Leib und Leben der Menschen, die diese Bauten nutzen. Wer hier dem Honorardumping Tür und Tor öffnet, wird sich seiner hohen Verantwortung bewusst sein müssen. Auch hinsichtlich der Transparenz der Planungs- und Baukosten ist bei dem ausführlichen Leistungsumfang der Architekten und Ingenieure und der umfassenden Haftungssituation in Deutschland eine Honorarordnung unverzichtbar. Wir haben unsere Argumente hierzu in Berlin und Brüssel vorgetragen. Unabhängig erstellte Rechtsgutachten zur HOAI unterstützen unsere Argumentation.“
Die Bundesregierung muss nun innerhalb von zwei Monaten Stellung zum EU-Verfahren nehmen. Ettinger-Brinckmann: „Mit der Bundesregierung haben wir intensiv an der letzten Novelle der HOAI gearbeitet, gerade im Hinblick auf die europäischen Richtlinien. Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir der Kommission auch jetzt gemeinsam die erwartete Rechtfertigung zur Verfügung stellen werden."