Mit der neuen Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung (ChemOzonSchichtV), die heute in Kraft tritt, wird das zum Schutz der Ozonschicht bestehende Recht in Deutschland neu geordnet.
Mit der neuen Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung (ChemOzonSchichtV), die heute in Kraft tritt, wird das zum Schutz der Ozonschicht bestehende Recht in Deutschland neu geordnet. “Damit wird die internationale Vorreiterrolle Deutschlands beim Schutz der Ozonschicht weiter ausgebaut“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Ziel der Regelung ist, die Belastung der Erdatmosphäre weiter zu vermindern. Die Verordnung ergänzt die entsprechende EU-Verordnung und löst die bisherige deutsche FCKW-Halon-Verbots-Verordnung von 1991 ab. Neu gefasst werden die Vorgaben für Rückgewinnung und Rücknahme von ozonschichtschädigenden Stoffen, für die zulässigen Emissionen aus Einrichtungen und Produkten, die diese Stoffe enthalten. Zugleich beseitigt die neue Verordnung bestehende Überschneidungen mit dem unmittelbar geltenden EU-Recht. “Die neue Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung verbessert den Schutz für die Ozonschicht und vereinfacht gleichzeitig das geltende Recht“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.