Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines neuen Umweltschadengesetzes beschlossen, das sich mit der Haftung von Unternehmen und Personen in Führungspositionen befasst.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines neuen Umweltschadengesetzes beschlossen, das sich mit der Haftung von Unternehmen und Personen in Führungspositionen befasst. Es sieht vor, dass Unternehmen und ihre Führungspersonen zukünftig für Umweltgefahren und Umweltschäden haften, die beispielsweise durch den Betrieb von Anlagen oder den Umgang mit gefährlichen Stoffen entstehen. Diese Haftung bestünde auch dann, wenn eine behördlich genehmigte Tätigkeit zu einem Umweltschaden führe. Trotz der neuen Gesetzgebung besteht für deutsche Unternehmen nach Ansicht von TÜV SÜD zunächst kaum Handlungsbedarf. „Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz haben wir beim Immissionsschutz und beim Gewässerschutz bereits einen hohen Vorsorgestandard erreicht“, sagt Dr. Dieter Reiml vom Geschäftsfeld Umwelttechnik der TÜV SÜD Industrie Service. Deshalb werde das Gesetz keine großen Veränderungen für Unternehmen bringen. Die Umsetzung werde sich vor allem bei der Genehmigung von neuen Anlagen und beim Verkauf von Unternehmen oder Grundstücken bemerkbar machen.