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Übergangsfrist einhalten beim Energieausweis

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) hat sich dafür ausgesprochen, den Beginn der Vorlagepflicht von Energieausweisen bei Vermietung oder Verkauf auf den 1. Juli 2008 zu verschieben und warnt vor einem Festhalten am Termin 1. Januar 2008.

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) hat sich dafür ausgesprochen, den Beginn der Vorlagepflicht von Energieausweisen bei Vermietung oder Verkauf auf den 1. Juli 2008 zu verschieben und warnt vor einem Festhalten am Termin 1. Januar 2008. „Wer an der Pflicht zur Vorlage von Energieausweisen zum 1. Januar festhält, bringt die Wohnungswirtschaft in erhebliche Vermietungsschwierigkeiten“, sagt Walter Rasch, Vorsitzender der BSI und des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Bereits zum Stichtag der Einführung von Energieausweisen im Bestand müssten die Unternehmen, Vermieter und Eigentümer vor allem aus organisatorischen Gründen die Energieausweise für sämtliche Wohngebäude vorrätig haben. Gerade bei größeren Wohnungsbeständen dürften Vermietungshindernisse entstehen, denn durch die erhebliche Mieterfluktuation drohe hier eine kurzfristig nicht zu befriedigende Nachfrage nach Energieausweisen. Anbieter von Verbrauchsausweisen und Softwarehersteller hielten sich laut BSI noch zurück, da die Bekanntmachungen zur Energieeinsparverordnung bis heute nicht vorliegen. Für die zweite Jahreshälfte 2007 seien bereits Kapazitätsprobleme und Engpässe bei der Ausstellung von Energieausweisen absehbar.