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Steuerbegünstigung für energieintensive Unternehmen

Die EU-Kommission hat erneut die Genehmigung zur Fortführung der Steuerbegünstigung für besonders energieintensive Unternehmen erteilt.

Die EU-Kommission hat erneut die Genehmigung zur Fortführung der Steuerbegünstigung für besonders energieintensive Unternehmen erteilt. Dabei geht es um die Begrenzung der Nettobelastung aus der Ökosteuer im Rahmen des so genannten Spitzensteuerausgleichs. Der Spitzenausgleich kann danach bis Ende 2012 unter der Voraussetzung fortgeführt werden, dass die Deutsche Wirtschaft ihre in der Klimavereinbarung vom 9. November 2000 zugesagten Ziele einhält. Dabei ist ab 2010 ein beschleunigtes Monitoring anzuwenden. Bei dieser Steuerbegünstigung geht es um ein Entlastungsvolumen von knapp 2 Mrd. Euro pro Jahr, mit dem die energieintensive Industrie von den hohen Energie- und Stromsteuern zumindest teilweise entlastet wird. Mit der Genehmigung zur Fortführung der Steuerbegünstigung soll ein Beitrag zur Wettbewerbfähigkeit und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in diesen Unternehmen geleistet werden.