Am 29. Juli hat die baden-württembergische Landesregierung den Entwurf des novellierten Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zur Anhörung freigegeben.
Günther Mertz, Geschäftsführer des Fachverbandes Gebäude-Klima e. V. (FGK), nimmt dazu wie folgt Stellung: „Der vorgelegte Entwurf des EWärmeG beinhaltet Licht und Schatten. Positiv ist, dass die Wärmerückgewinnung als Pflichterfüllungsoption in Nichtwohngebäuden anerkannt werden soll. Die Wärmerückgewinnung ist die entscheidende Effizienztechnologie im Gebäudesektor: 2013 wurden in Deutschland alleine in Nichtwohngebäuden durch die Wärmerückgewinnung rund 20,1 TWh Wärme zurückgewonnen, wodurch umgerechnet 5,83 Millionen Tonnen CO2 eingespart wurden. Zum Vergleich: Wärmepumpen, Solar- und Geothermie stellten 2013 im gesamten Gebäudebereich zusammen lediglich rund 24,8 TWh an regenerativer Wärme bereit. Umso unverständlicher ist, warum die Wärmerückgewinnung in Wohngebäuden nicht als Pflichterfüllungsoption anerkannt werden soll. Lüftungswärmeverluste durch Fensterlüftung machen in einem durchschnittlichen Gebäude rund 35 bis 38 % der gesamten Wärmeverluste aus – in Niedrigstenergiegebäuden wie Passiv- oder KfW-Häusern sogar über 50 %. Nur Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung verhindern, dass buchstäblich „zum Fenster heraus“ geheizt wird.“
Vor dem Hintergrund der Debatte um das EWärmeG weist der FGK zudem auf die Kontrollpflicht des Landes für die Durchführung von energetischen Inspektionen an Klimaanlagen nach § 12 Energieeinsparverordnung (EnEV) hin. Trotz der gesetzlichen Pflicht wurden bisher weniger als 3 % der Anlagen energetisch inspiziert, wodurch ein Einsparpotential von bis zu 12,9 Millionen Tonnen CO2 ungenutzt bleibt. „Grundsätzlich sollten die konsequente Durchsetzung bestehender Vorschriften sowie die Hebung der damit verbundenen Einsparpotentiale Priorität vor der Schaffung neuer Vorschriften haben“, fordert Mertz.