Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat mit Datum vom 18.10.2010 bekanntgegeben, dass für die Programme Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen (Programm Nr. 151 und 153) bis auf weiteres die Berechnung nach DIN V 18599 nicht mehr akzeptiert wird.
Somit können derzeit nur Berechnungen nach der DIN V 4108-6 und 4701-10 zur Antragstellung bei der KfW eingereicht werden. Alle Hersteller der Gütegemeinschaft stellen dieses Verfahren auch weiterhin in ihren Produkten zur Verfügung. Somit ist sichergestellt, dass weiterhin Anträge zu den Programmen der KfW gestellt werden können und keiner auf Kredite oder Zuschüsse verzichten muss. Als Begründung gab die KfW an, dass unterschiedliche Softwareprodukte ungewöhnlich starke Abweichungen in den Ergebnissen liefern würden. Implizit wurde die Qualität der Softwareprodukte in Frage gestellt. Die Mitglieder der 18599 Gütegemeinschaft bemängeln diese einseitige Darstellung und haben zwischenzeitlich den betroffenen Fall nachgerechnet. Erste Ergebnisse belegen, dass die aufgezeigten Abweichungen keinesfalls nur in den Softwareprodukten begründet liegen, sondern vielmehr in der unzureichend beschriebenen Normgrundlage und der Eingabe beim Anwender. Die Primärenergiebedarfs-Ist-Werte weichen bei gleichen Randbedingen lediglich um +/- 1% ab und die HT’ Auswertungen sind identisch. Diese ersten Ergebnisse zeigen, dass die Arbeit der 18599 Gütegemeinschaft in den letzten 18 Monaten schon erhebliche Fortschritte gemacht hat. Die grundsätzliche Problematik, dass sich durch mögliche unterschiedliche Norminterpretationen, unterschiedliche Softwareprodukte und Eingabefehler beim Anwender auch deutliche Abweichungen ergeben können, ist dennoch weiter vorhanden. Um dieser Problematik zu begegnen, wird die Gütegemeinschaft den Dialog mit den Normenverantwortlichen und der Politik verstärkten. Ein übergreifendes Treffen mit Vertretern aus der Politik (BMVBS und BBSR), aus der Normenarbeit, von der KfW und den Mitgliedern der Gütegemeinschaft ist bereits kurzfristig vereinbart. Alle Beteiligten werden sich gemeinsam an einem Tisch zusammen finden und über das weitere Vorgehen intensiv diskutieren. Die 18599 Gütegemeinschaft spricht sich eindeutig für die DIN V 18599 aus. Sie ist und bleibt die beste Norm seit es Energieberatungen gibt. Jetzt ist es allerdings an der Zeit, die notwendigen Schritte zur Fortschreibung der Norm einzuleiten. Für Nicht-Wohngebäude gilt die DIN V 18599 uneingeschränkt weiter. Auch für Wohngebäude gilt im normalen EnEV-Nachweisverfahren die Berechnung nach DIN V 18599 weiterhin. Hier ist die Wahlfreiheit gesetzlich verankert und auch durchaus gewollt. Einzig die Nachweise für die KfW Bankengruppe in den Programmen 151 und 153 sind derzeit ausgesetzt. Dieses ist zum Schutz der Antragsteller geschehen, um hier bei eventuellen Fehleinschätzungen, nicht dem Vorwurf des Subventionsbetruges ausgesetzt zu sein.