Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Ziel ist eine zehnjährige Nachfolgeregelung der Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes.
Neu ist die verbindliche Einführung von Energiemanagementsystemen als Beitrag der Unternehmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz. Im Herbst 2010 hatte die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept vereinbart, die 1999 eingeführten Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei der Strom- und Energiesteuer (in einem Umfang von jährlich 2,3 Mrd. Euro) über den 31. Dezember 2012 hinaus zu verlängern. Nach dem Gesetzentwurf ist die Entlastung an Beiträge der Unternehmen zur angemessenen und nachhaltigen Verbesserung ihrer Energieeffizienz gekoppelt. Als Gegenleistung für den Spitzenausgleich müssen die begünstigten Unternehmen nachweisen, dass sie spätestens bis Ende 2015 ein Energiemanagementsystem eingeführt haben. Zusätzlich muss der Nachweis erbracht werden, dass sich die Energieintensität des gesamten produzierenden Gewerbes gegenüber dem Zeitraum 2007 bis 2012 kontinuierlich reduziert hat. Die gesetzlichen Zielwerte für diese Verbesserung der Energieintensität betragen jeweils 1,3 % für die Jahre 2013 bis 2015 und 1,35 % für 2016. Für die Folgejahre bis 2022 sollen die Werte im Jahr 2017 auf Grundlage der dann vorliegenden Erfahrungen gesetzlich festgelegt werden.