Der Bund fördert auch im Jahr 2018 Solarstromspeicher. Privatpersonen und Unternehmen können von der KfW einen zinsverbilligten Kredit mit hohem Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen. Die Konditionen wurden jedoch zum 1. Januar etwas schlechter, der Tilgungszuschuss ist von 13 auf 10 % gesunken. Darauf weisen die Experten von Zukunft Altbau hin, dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm. Wer sich eine typische Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von 5 kW zulegt, erhält einen maximalen Kreditbetrag von 10.000 Euro und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 1000 Euro für die Solarbatterien. Interessenten sollten sich beeilen: Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums stehen nur begrenzt Fördermittel zur Verfügung. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2018.
Informationen gibt es unter anderem über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33.
Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, sollten Haus- und Firmeneigentümer beachten, dass möglicherweise Eile geboten ist, weil die Mittel rasch erschöpft sein können. 2017 hatte die KfW bis Ende Mai rund 3200 Förderungen für Heimspeicher genehmigt. Nun sind für das gesamte Jahr 2018 nur Gelder für 5000 Speicher vorhanden. Setzt sich der Trend des Vorjahres fort, wird es ab Mitte August keine Gelder mehr geben.
Förderbedingungen beachten
Die finanzielle Unterstützung wird nicht für alle Solarspeicher gwährt. „Der Staat fördert nur Speicher an kleinen und mittleren Solaranlagen“, erklärt Jürgen Groß vom Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN). „Batteriesysteme in Verbindung mit Photovoltaikanlagen über 30 kW installierter Leistung sind nicht förderfähig.“ Das Programm unterstützt Solarbatterien sowohl bei Neuanlagen als auch bei bereits bestehenden. Allerdings erhalten die Eigentümer des stationären Batteriesystems nur dann die Förderung, wenn die dazugehörige Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde.
Hinzu kommt eine weitere, wichtige Voraussetzung: Für die Batterien des Speichersystems muss eine Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen, sonst fließt kein Fördergeld. Bei einer solchen Garantie wird im Fall eines Defekts zumindest der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden.
Förderung abgesenkt
Wer sich eine neue Photovoltaikanlage mit einem Solarstromspeicher zulegt, erhält für den Speicher einen Kredit in Höhe von maximal 2000 Euro pro kW installierter Solaranlagen-Leistung. Für die Nachrüstung einer bereits bestehenden Solarstromanlage mit einem Batteriespeicher gibt es 2200 Euro je kW, da die Kosten bei einer Nachrüstung etwas höher sind. Mit dem Kredit können Eigentümer die Anschaffung von Solarstromspeichern vollständig finanzieren.
Der Fördersatz beim Tilgungszuschuss gibt an, welchen Anteil der Nettoinvestitionskosten, die für den Kauf und Einbau eines Batteriespeichers anfallen, der Staat übernimmt. Bis zum Jahresende beträgt er noch 10 %. Ursprünglich sollte die letzte Degressionsstufe erst am 1. Juli 2018 in Kraft treten. Da das Bundeswirtschaftsministerium den Zuschuss jedoch am 1. Oktober 2017 außerplanmäßig um 3 Prozentpunkte auf 13 % abgesenkt hatte und zum Jahreswechsel eine weitere Absenkung vorgesehen war, wurde die letzte Förderstufe nun auf den 1. Januar vorgezogen. Der Grund für die vorgezogene Absenkung der Förderung seien stärker gesunkene Anschaffungskosten als prognostiziert, so das Ministerium.
Informationen zum Programm „Erneuerbare Energien – Speicher“ (275): www.kfw.de/275