
Beispielsweise wird für den Neubau von Wohngebäuden das Effizienzhaus-Niveau EH 40 Plus eingeführt und das EH 70 abgeschafft. Die nach EnEV ab 1. Januar 2016 gültige Verschärfung des Primärenergiebedarfs (EnEV 2014, Anlage 1 und 2, Tabelle 1, Zeile 1) ist dabei für KfW-Nachweise nicht relevant. Weiterhin wird die Baubegleitung eines Neubaus durch einen Sachverständigen zur Pflicht und wird gefördert!
Auch im Gebäudebestand gibt es wesentliche Neuerungen: So werden die Maßnahmenpakete Heizungspaket und Lüftungspaket eingeführt, welche mit Zuschüssen von 12,5 % in der Kreditvariante und 15 % in der Zuschussvariante besonders attraktiv sind.

Ein ausführlicher Förderbericht kann auf Knopfdruck erstellt werden und gibt anschaulich alle Ergebnisse und Wirtschaftlichkeit durch die Förderung aus.
Auf unserer Webseite haben wir den Förderdschungel grafisch anschaulich aufbereitet, mit unseren kostenlosen Online-Schulungen unterstützen wir Sie bei Ihrer Arbeit.
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