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RWE-Gaskunden müssen Preiserhöhung nicht zahlen

Im Kampf gegen überhöhte Gaspreise hat die Verbraucherzentrale NRW heute einen Etappensieg errungen.

Im Kampf gegen überhöhte Gaspreise hat die Verbraucherzentrale NRW heute einen Etappensieg errungen. Das Landgericht Dortmund (Urteil vom 18.01.2008, AZ: 6 O 341/06) hat ihrer Sammelklage gegen RWE-Weser-Ems stattgegeben und den Energieriesen verurteilt, 25 Verbrauchern insgesamt rund 16.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen zurückzuzahlen. Das Gericht schloss sich der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW an, dass keine wirksame Rechtsgrundlage für die diversen Preiserhöhungen gegeben sei. Weder könne die damals geltende Rechtsverordnung dafür herangezogen werden noch enthielten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasversorgers wirksame Preisanpassungsklauseln. Kunden müssten daher Gaspreiserhöhungen mangels vertraglicher Grundlage nicht zahlen.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. So erwartet die Verbraucherzentrale NRW, dass eine letztinstanzliche Klärung erst durch den Bundesgerichtshof erfolgen wird. Sie empfiehlt daher allen Haushaltskunden, die von RWE Westfalen-Weser-Ems Gas beziehen, ihre Ansprüche vorsorglich anzumelden. Wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, wird sie für Betroffene eine Information mit Musterbrief erstellen, die dann in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW sowie im Internet unter www.vz-nrw.de erhältlich ist.

Auch Kunden anderer Gasversorger empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, gegen Jahresrechnungen Widerspruch einzulegen und entweder die Rechnungen zu kürzen oder sie unter Vorbehalt zu zahlen, insbesondere wenn der Vertrag überhaupt keine Preisänderungsklausel enthält.