Energiesparlampen, Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren haben eines gemeinsam: Diese so genannten Gasentladungslampen enthalten giftiges Quecksilber — in der Regel zwischen drei und fünf Milligramm.
Energiesparlampen, Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren haben eines gemeinsam: Diese so genannten Gasentladungslampen enthalten giftiges Quecksilber – in der Regel zwischen drei und fünf Milligramm. Ältere Leuchtstoffröhren beherbergen sogar die drei- bis fünffache Menge des Umweltgifts. Haben schadstoffhaltige Lampen ausgedient, gehören sie auf keinen Fall in die Mülltonne. Denn nur bei einer sachgerechten Entsorgung gelangt das giftige Schwermetall nicht unkontrolliert in die Umwelt. Die anderen Bestandteile der Lampen – wie Glas, Metall und Leuchtstoff – können auf diesem Weg auch richtig recycelt werden. Verbraucher können ausgediente Geräte bei kommunalen Sammelstellen oder teilweise auch bei einem mobilen Schadstoffmobil abgeben. Die Abgabe bei den kommunalen Sammelstellen ist kostenlos. Allerdings sind die Kosten für Annahme und Vorsortierung pauschal in den Abfallgebühren enthalten. Für einen zusätzlichen mobilen Sammelservice von Schadstoffen berechnen Städte und Kreise meist eine feste Gebühr. Einige Händler bieten freiwillig eine kostenlose Rücknahme an. Kunden sollten sich deshalb beim Kauf von Lampen erkundigen, ob sie die Ware nach Gebrauch zurückgeben können. Verbraucher, die Altlampen und Elektrogeräte sachgerecht entsorgen wollen, sollten sich bei der örtlichen Abfallberatung nach den lokalen Rücknahmestellen und Öffnungszeiten erkundigen. Die Rückgabe von einzelnen Leuchtmitteln ist jedoch weder zeitlich noch ökologisch sinnvoll. Der geringste Aufwand fällt an, wenn ausgemusterte Lichtspender und Geräte zu Hause an einem sicheren Ort gesammelt und in einem Schwung zur Sammelstelle gebracht werden. Erste Hilfe bei der Frage, welche Lampen wie und wo entsorgt werden dürfen, leisten die Umweltberater in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.
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