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Potsdamer Handwerkskammer fordert Bauvorlagerecht

Handwerksmeister in Berlin dürfen Bauvorlagen einreichen, Brandenburger nicht.

Immer noch sind nach der Brandenburgischen Bauordnung nur Architekten und Ingenieure Bauvorlageberechtigt. Das will man bei der Potsdamer Handwerkskammer nicht länger akzeptieren. In einigen Bundesländern wie Niedersachsen dürfen Handwerksmeister und Techniker ebenfalls Bauvorlagen einreichen. Auch die neue Bauordnung des Landes Berlin sieht ein entsprechendes Recht für Handwerksmeister vor. “Eine Ausweitung der Bauvorlageberechtigung ist im Interesse der Rechtsangleichung im gemeinsamen Wirtschaftsraum Brandenburg/Berlin dringend erforderlich und würde Bürokratie- und Baukosten reduzieren“ sagt Wolfgang König, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam. Dabei sollte man die im Land Brandenburg bevorstehende Änderung der Bauordnung nutzen, um den Handwerksmeistern und Technikern ein eigenes Bauvorlagerecht einzuräumen. “Handwerksmeister der Fachrichtungen Bau sind fachlich zur Erstellung von Bauvorlagen qualifiziert“ betont Wolfgang König von der Handwerkskammer Potsdam. “Nach den bundesweit gültigen Meisterprüfungsanforderungen wird von ihnen beispielsweise die Erstellung der Bauvorlagen für Einfamilienhäuser oder für Werkstattgebäude gefordert.“ Ihnen in Brandenburg die Bauvorlageberechtigung abzusprechen, sei daher sachlich in keiner Weise gerechtfertigt.