Die Änderungen in den Förderprogrammen „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan iSFP)“ sowie „Energieberatung Mittelstand“ sind durch die Bekanntmachung der neuen Richtlinien im Bundesanzeiger offiziell.
Mit den neuen Richtlinien, die zum 1. Dezember 2017 in Kraft treten, wird der Kreis der antragsberechtigten Energieberater in den Beratungsfeldern Wohngebäude und mittelständische Unternehmen erweitert.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Newsletter 23-2017 sowie im Beitrag „Mehr qualifizierte Beratung“, der im GEB 11/12-2017 erscheint und Ihnen hier bereits vorab zur Verfügung gestellt wird.