Diese Woche haben sich die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf umfassende Neuregelungen im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie geeinigt. Für 10 Produktgruppen, unter anderem für Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlschränke und Halogenlampen gelten in Zukunft strengere Anforderungen an ihre Energieeffizienz. Außerdem werden erstmals Anforderungen in Bezug auf Reparierbarkeit und Ersatzteile festgelegt. Dafür hatte sich das Bundesumweltministerium besonders eingesetzt.
Insbesondere bei Haushaltsgeräten wie Geschirrspülern, Waschmaschinen und Kühlgeräten steigen die Anforderungen in Bezug auf Reparierbarkeit, ebenso bei TV-Geräten. Ersatzteile müssen verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Davon profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher, Reparaturbetriebe und Recycler. Hersteller und Importeure müssen die neuen Regeln im europäischen Markt größtenteils ab März 2021 einhalten.
Zudem gibt es künftig erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz dieser Produktgruppen. Besonders viel Energie lässt sich bei der Beleuchtung sparen. Hier werden die neuen Anforderungen dazu führen, dass Halogenlampen stufenweise durch wesentlich effizientere LED-Lampen ersetzt werden. Weitere Einsparungen sind durch neue Regeln für Motoren, Transformatoren, Schweißgeräte, externe Netzteile und Kühlgeräte in Supermärkten zu erwarten. Diese treten teilweise schon vor 2021 in Kraft.