Seit heute ist die geänderte Richtlinie zum Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien in Kraft.
Heute ist die geänderte Richtlinie zum Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien in Kraft getreten. Antragsteller können also ab sofort von dieser Regelung profitieren und ihre Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.
Die geänderte Richtlinie betrifft die Bereiche Thermische Solaranlagen und Biomasseanlagen, wie beispielsweise Holzpelletkessel. So steigt der Zuschuss für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung von bisher 40 auf 60 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche. Systeme mit Heizungsunterstützung werden mit 105 Euro je Quadratmeter bezuschusst. Die Förderung von Pelletkesseln beträgt jetzt 36 Euro je kW Nennleistung, mindestens aber 1500 Euro. Auch die KfW Bankengruppe stellt innerhalb ihres Förderprogramms für erneuerbare Energien einen Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten zur Verfügung. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr unverändert 213 Mio. Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen auch über die Antragsstelle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Überarbeitete Richtlinie des Bundesumweltministeriums