Die Fördersätze im Marktanreizprogramm für Solarkollektoren, Pellet-Heizkessel und Scheitholz-Vergaserheizkessel werden rückwirkend zum 1. Februar um 20 bis 50% gekürzt.
Das Marktanreizprogramm für Solarkollektoren, Pellet-Heizkessel und Scheitholz-Vergaserheizkessel wirkt. So gut, dass das Bundesumweltministerium mit einer Richtlinienänderung rückwirkend zum 1. Februar die Fördersätze im Rahmen des Marktanreizprogramms um 20 bis 50% kürzt, um den gedeckelten Fördertopf zu strecken. Die vollständige Richtlinie wird in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt dann in Kraft und holt die gerade erst am 22. März veröffentlichte Richtlinienänderung schon wieder ein. Damals wurde bereits eine Reduzierung um 20% verkündet.
Thermische Solaranlagen
· Die Zuschüsse für Solarkollektoren werden um 35% reduziert. Der neue Zuschuss für Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und zur Bereitstellung von Prozesswärme beträgt 54,60 Euro/m² Kollektorfläche (bisher 84 Euro/m² Kollektorfläche). Der neue Zuschuss für Anlagen zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Raumheizung beträgt 70,20 Euro/m² Kollektorfläche (bisher 108 Euro/m² Kollektorfläche).
· Anlagen über 200 m² Kollektorfläche werden weiterhin mit 48 Euro/m² Kollektorfläche gefördert.
Biomasse-Heizkessel
· Die Zuschüsse für automatisch beschickte Biomassekessel (auch Pellet-Heizkessel) bis zu einer Nennwärmeleistung von 30 kW werden um 20% reduziert. Die neuen Zuschüsse betragen 38,40 Euro/kW (bisher 48,00 Euro/kW), mindestens jedoch 1088 Euro (bisher 1360 Euro) bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%
· Die Zuschüsse für automatisch beschickte Biomassekessel (auch Pellet-Heizkessel) bis zu einer Nennwärmeleistung von über 30 bis 100 kW wurden um 50% auf 24,00 Euro pro kW (bisher 48,00 Euro) reduziert.
· Die Zuschüsse für manuell beschickte Holz-Vergaserkessel bis zu einer Nennwärmeleistung von 30 kW werden um 35% reduziert. Die neuen Zuschüsse betragen 26,00 Euro/kW (bisher 40,00 Euro/kW) mindestens jedoch 780 Euro (bisher 1200 Euro) bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%.
· Förderanträge für handbeschickte Biomassekessel über 30 kW werden gar nicht mehr gefördert. Ab dem 1. Februar 2006 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie eingegangen Anträge werden noch mit 20,00 Euro/kW gebilligt.
Die Kürzungen waren absehbar. Da eine Aufstockung wegen der angespannten Haushaltslage und des noch gar nicht verabschiedeten Bundeshaushalts unrealistisch ist, ist die Reduzierung konsequent, um die verfügbaren Mittel auf möglichst viele Antragsteller aufzuteilen. Und um nicht wieder im Stop-and-go-Verfahren zu fördern. Die Reduzierung kommt aber viel zu spät und zeugt von einer schlechten Marktbeobachtung.
Trotzdem ist nicht zu erwarten, dass Antragsteller vermehrt ihren reduzierten Bewilligungsbescheid verfallen lassen. Schon für den Zeitraum des Förderstopps im Marktanreizprogramm von Oktober 2005 bis März 2006 berichten Solarkollektoren-Hersteller, dass sich dieses in den Bestellungen fast nicht bemerkbar gemacht habe. Allerdings muss dabei auch berücksichtig werden, dass zwischen Antrag und Bestellung oft viele Monate liegen und die „Delle“ erst später kommt. Dieses Mal dürfte Sie aber wegen des allgemeinen Booms kaum sichtbar werden.
Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums wurden 2006 bereits 100.000 Förderanträge mit einem Investitionsvolumen von 1 Mrd. Euro gestellt. Im gesamten Jahr 2005 wurden 140.000 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 900 Mio. Euro bewilligt. Gestellt wurden nach Informationen der GEB-Redaktion allerdings über 195.000 Anträge, nur reichte das Geld nicht für alle, so dass die knappen Fördermittel für 2006 noch durch 55.000 Anträge auf hohem Zuschussniveau aus 2005 geschmälert werden. Informationen zum Marktanreizprogramm: http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt GLR