Für netzdienliche Solarstromspeicher an neuen Photovoltaik-Anlagen erhalten Eigentümer vom Land Baden-Württemberg eine finanzielle Unterstützung. Seit 1. Februar 2019 gelten geänderte Förderbedingungen. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Neu ist ein Bonus für Speicher an größeren Hausdachanlagen. Im Zuge einer Anschaffung werden künftig auch Ladepunkte für Elektroautos gefördert. Zudem kommen neben Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen jetzt auch Landwirte in den Genuss des Landesgeldes. Bereits im Januar sank die Förderhöhe bei Heimspeichern wie vorgesehen um 33 Prozent, bei Gewerbespeichern um 25 Prozent. Wer noch von der Förderung profitieren will, sollte sich beeilen, rät Franz Pöter vom Solar Cluster. Zu Jahresbeginn standen zwar fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel in dem stark nachgefragten Förderprogramm könnten jedoch schon vor dem offiziellen Programmende am 31. Dezember 2019 erschöpft sein. Die Förderung ist auf maximal 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten begrenzt.
Änderungen zum 1. Januar und 1. Februar
Bereits am 1. Januar ist die Förderhöhe für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung bis zu 30 kW wie geplant von 300 auf 200 Euro pro kWh nutzbarer Batteriekapazität gesunken. Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von 10 kW gibt es nun einen Zuschuss bis zu 1660 Euro für die Solarbatterien. Für Speicher an größeren Solaranlagen sinkt der Zuschuss weniger stark, von 400 auf 300 Euro. Da das Ziel der Förderung mehr und größere Anlagen sind, erhalten die gewerblichen, kommunalen und landwirtschaftlichen Akteure für Speicher an größeren Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich 100 Euro mehr pro kWh nutzbarer Batteriekapazität.
Wer die Förderung erhalten möchte, muss den Antrag vor dem Kauf des Solarspeichers stellen. Danach gibt es kein Geld vom Land mehr. Für die Batterien des Speichersystems bedarf es außerdem einer Zeitwert-Ersatz-Garantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von 10 Jahren. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden. Bei einer Zeitwert-Ersatz-Garantie wird im Fall eines Defekts der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt.