Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWGK) bringt teils gute Ansätze, lässt aber nach Ansicht des BEE relevante Punkte offen. „Wir bedauern, dass das novellierte KWKG weder Anreize zur Flexibilisierung von KWK-Anlagen noch den Einsatz Erneuerbarer Energien in diesen setzt. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine passende Begleittechnologie der Energiewende, aber dafür liefert der Gesetzesentwurf zu wenig Lösungen“, kritisiert der Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Hermann Falk.
Der BEE begrüßt, dass künftig Kohlekraftwerke keine KWK-Förderung mehr bekommen sollen.
Um das Ziel flexiblerer KWK zu erreichen, sei der Gesetzentwurf halbherzig. Die KWK-Förderung sollte höher sein, wenn der Strom benötigt wird, als zu Zeiten niedrigen Bedarfs – insbesondere im Sommerhalbjahr. Dieser Schritt wird im Gesetzentwurf nicht gegangen. Das KWKG bleibe damit hinter den richtigen Zielen des Weißbuchs der Bundesregierung zum Strommarktdesign zurück.
Immerhin gebe es zusätzliche Förderanreize für Wärmespeicher, die eine Flexibilisierung ermöglichen. Auch die stärkere Förderung der Netze sei zu begrüßen.
Statt auch auf erneuerbare Energien zu setzen, bleibe das KWKG ein Gesetz zur Förderung fossiler Energieträger, wenn auch mit gekoppelter Strom- und Wärmenutzung.