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Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Experten mahnen eine wirksame Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) an. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) und der Bundesverband der Energie-Agenturen Deutschland (eaD) fordern Verbesserungen am Regierungsentwurf des KWKG.

Experten mahnen eine wirksame Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) an. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) und der Bundesverband der Energie-Agenturen Deutschland (eaD) fordern Verbesserungen am Regierungsentwurf des KWKG. Zwar begrüßen beide, dass die Bundesregierung die enormen Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung erkannt hat. Doch im Detail gibt es noch zu viele Barrieren, um den Ausbau von KWK vernünftig voran zu bringen.

Die gefassten Beschlüsse der Bundesregierung zum Klimaschutz sehen vor, bis 2020 ein Viertel der Stromerzeugung über KWK-Anlagen zu realisieren. Beide Verbände sehen die Notwendigkeit, dieses Ziel auch im Gesetz zu verankern. Dafür müssen Anreize richtig gesetzt und Hemmnisse ausgeräumt werden:

Ändert sich aber nichts an dem Anreizsystem in der KWK-Novelle, werden bis 2020 nicht einmal 20 Prozent erreicht. Es ist wichtig, dass alle KWK-Betreiber bei der Stromerzeugung durch ein Bonussystem vergütet werden. Und nicht, wie bisher vorgesehen, nur der in das öffentliche Netz eingespeiste oder in der Industrie direkt selbst genutzte Strom.

B.KWK und eaD fordern weiter, dass auch strukturelle Hemmnisse abgebaut werden müssen. Das gilt insbesondere für den Bereich der Objektversorgung in öffentlichen Einrichtungen, der Wohnungswirtschaft und im Gewerbe. Bisher wird die wirtschaftlich attraktive direkte Belieferung der Wohn- oder Gewerbeeinheiten aus einer dezentral errichteten KWK-Anlage durch eine restriktive Rechtsauslegung vieler Stromnetzbetreiber verhindert. Michael Geißler, Vorsitzender des eaD: „Hier muss der Gesetzgeber eindeutig dafür Sorge tragen, diese Handbremse zu lösen. Im neuen KWKG muss rechtliche Sicherheit geschaffen werden.“

Ein Schlüsselinstrument für den KWK-Ausbau in Industrie, Gewerbe und Wohnungswirtschaft ist das Contracting. Kern dieser neuen Energiedienstleistung ist es, die Investitionen für Effizienzmaßnahmen wie etwa die Errichtung von KWK-Anlagen vom Industriebetrieb oder Gebäudeeigentümer an den Contractor auszulagern. „Diesem Instrument muss politisch viel intensiver der Rücken gestärkt werden“, so Adi Golbach, Geschäftsführer Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung. „Dazu passt allerdings nicht, dass künftig KWK-Strom von Contractoren mit der Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes belastet werden soll.“ Denn durch eine solche Umlage werde der Anreiz aus dem KWKG wieder zunichte gemacht.
www.bkwk.de