Die KfW informiert in einem Newsletter darüber, dass im Programm "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-B" (www.kfw.de/455-b) wieder Anträge für die Zuschussförderung zur Barrierereduzierung möglich sind.
Mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes 2018 stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für die Barrierereduzierung Mittel in Höhe von 75 Mio. Euro zur Verfügung. Private Eigentümer und Mieter können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im KfW-Zuschussportal beantragen
Zuschussanträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz können weiterhin gestellt werden. Kredite können ebenfalls weiter über die Finanzierungspartner beantragt werden.
Die KfW-Information vom 13. August 2018 steht zum Download im KfW-Partnerportal.