Die KfW-Bankengruppe informiert bereits heute über einige Änderungen der Förderstandards
Energieeffizient Bauen (153, 154)
Der Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses 85 wird nicht mehr gefördert.
Die Förderung für KfW-Effizienzhaus 70 und Passivhaus wird fortgesetzt und um die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 erweitert.
Die besten energetischen Standards belohnt die KfW erstmalig mit einem Tilgungszuschuss:
5 % für ein KfW-Effizienzhaus 50 oder Passivhaus,
10 % für ein KfW-Effizienzhaus 40.
Der Kreditzinssatz ist für alle KfW-Effizienzhäuser einheitlich.
Energieeffizient Sanieren - Kredit (151) und - Zuschuss (430)
Das KfW-Effizienzhaus 130 wird nicht mehr gefördert. Zusätzlich gefördert werden KfW-Effizienzhäuser 70 und 55.
Dabei gilt weiterhin: Je besser der erreichte energetische Standard, desto höher der Zuschuss oder der Tilgungszuschuss.
Die Prozentsätze werden reduziert.
Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) und - Zuschuss (455)
Der Kauf frisch altersgerecht umgebauter Wohngebäude oder Eigentumswohnungen wird jetzt auch gefördert. Förderbausteine werden zusammengefasst.
Hinweis zum Kreditantrag
Die ab 01.07.2010 gültigen Programmmbedingungen und Merkblätter wurden bereits im Internetauftritt hinterlegt, so dass Sie in Ruhe entscheiden können, welche Förderung Sie beantragen möchten.
Wenn Sie die alten Bedingungen wählen, muss Ihr Antrag spätestens am 30.06.2010 bei der KfW eingegangen sein.
Hier geht es zu den Programmen. Privatpersonen und Vermieter erhalten ihre Informationen auf individuell gestalteten Seiten.
Seiten für Privatpersonen
Seiten für Vermieter
www.kfw-foerderbank.de