Das Kartellrecht bietet nicht nur Firmen, sondern auch Privatkunden Möglichkeiten, sich gegen überhöhte Energiepreise zu wehren.
Das Kartellrecht bietet nicht nur Firmen, sondern auch Privatkunden Möglichkeiten, sich gegen überhöhte Energiepreise zu wehren. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das Prof. Kurt Markert für den Bund der Energieverbraucher verfasst hat. Prof. Markert leitete jahrelang die Energieabteilung des Bundeskartellamtes.
Die gravierenden regionalen Preisunterschiede für Strom und Gas rechtfertigen Preiskürzungen, wenn der Versorger nicht nachweisen kann, warum seine Preise zum Beispiel höher liegen als in vergleichbaren Regionen. Wenn der Verbraucher zeigt, dass sein Versorger marktbeherrschend ist und wesentlich höhere Preise verlangt als vergleichbare Versorger, dann muss der Versorger die Preisunterschiede rechtfertigen. Sowohl bei Strom als auch bei Gas unterscheiden sich zwischen den Regionen die Preise um 40 bis 50 Prozent, ohne dass es dafür plausible Gründe gibt.
Weil derartige Forderungen nach drei Jahren verjähren empfiehlt der Bund der Energieverbraucher allen Verbrauchern, noch vor Jahresende entsprechende Ansprüche geltend zu machen. "Auch wer bisher seine Strom- und Gasrechnung voll bezahlt hat, dem bieten sich insbesondere auch mit der gerade von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Verschärfung des Kartellrechts neue Möglichkeiten, sich gegen überhöhte Preise zu wehren", sagte der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters.
Das Gutachten und ein Musterschreiben ist im Internet verfügbar. Seine Erstellung wurde gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.