Die Initiative Pro Schornstein e.V. (IPS) hat auf die Kritik der Verbände reagiert.
Die Initiative Pro Schornstein e.V. (IPS) hat auf die Kritik der Verbände reagiert. Nach den Anschuldigungen der beiden Verbände BDH (Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umweltechnik e.V.) und BWP (Bundesverband Wärmepumpe e.V.) wurde eine Korrektur der Aussage wie folgt vorgenommen, da an einem Konfrontationskurs zu den Heizungsverbänden kein Interesse besteht.
Alte Aussage:
Dem unterzeichnenden Fachbetrieb ist bekannt, dass bei Nichterreichung der o.g. Jahresarbeitszahl
die Fördermittel seitens des Fördermittelgebers zurückgefordert werden.
Neue Aussage:
Dem unterzeichnenden Fachbetrieb ist bekannt, dass bei Nichterreichung der o.g. Jahresarbeitszahl
die Fördermittel seitens des Fördermittelgebers zurückgefordert werden können.
Ausgelöst wurde die Kritik durch die Verbreitung einer Garantieurkunde als Vertragsbeilage zum Kauf eines Wärmepumpensystems. Zur geforderten kompletten Aufgabe ihrer Internetseite www.waermepumpe-strom.de und zur vollständigen Herausnahme der Garantieurkunde aus dem Markt, sieht die IPS jedoch keine Veranlassung. Das Umweltbundesamt hat im Mai 2008 (1) für die Installation von Heizsystemen mit elektrischen Wärmepumpen ausdrücklich empfohlen, dass eine garantierte Jahresarbeitszahl (JAZ) Bestandteil des Kaufvertrages werden soll. Weiterhin wird zur Ermittlung der erzielten JAZ geraten, um so eine Prüfung zwischen vertraglicher Vereinbarung und erzielter Leistung vornehmen zu können. „Die Garantieurkunde (2) setzt beide Forderungen des Umweltbundesamtes um. Auf der Vorderseite steht die Leistungsvereinbarung und auf der Rückseite findet die Kontrolle satt“, so der verantwortliche Sprecher der IPS, Dipl.-Ing. Wolfgang Wegener. Die IPS warnt außerdem vor einer Verharmlosung des Umstandes, dass in vielen einschlägigen Werbeaussagen dem Wärmepumpenkunden Effizienzen – also niedrige Kosten und hoher Umweltschutz – versprochen werden, die im Regelfall in der Realität dann bei weitem nicht erreicht werden. So haben Praxisuntersuchungen der Agenda 21 in Lahr (Schwarzwald) (3) gezeigt, dass fast alle der 33 untersuchten Wärmepumpen die in den Förderrichtlinien festgelegten Grenzwerte nicht erreichen. Dies kann auf der einen Seite zur Rückforderung bereits erhaltener staatlicher Förderungen (4) und auf der anderen Seite zu Gewährleistungsstreitigkeiten führen.
„Ausbaden muss dies dann immer der Heizungsbauer,
der die durch extreme Werbeaussagen erzielten hohen
Erwartungen des Kunden relativieren muss. Mit dem Risiko in der Beratungsphase, den Auftrag nicht zu erhalten und dem Risiko der kompletten Rücktritts nach der Ausführung. Dabei kann Rücktritt bei Erdwärmepumpen durch die extrem hohen Rückbaukosten im Außenbereich ruinös sein. Und Luftwärmepumpen sind in der Leistung eindeutig schwächer“, sagt Wolfgang Wegener weiter. “Da ist es doch in jedem Fall besser, wenn Käufer und Verkäufer bei der Bestellung möglichst genau wissen, was sie voneinander erwarten dürfen. Und dazu ist die Garantieurkunde hervorragend geeignet“. Die Initiative Pro Schornstein e.V. fordert deshalb den BWP und den BDH dazu auf, sich beim Verkauf eines Heizsystems mit elektrisch betriebener Wärmepumpe ebenfalls für klare Vertragsverhältnisse einzusetzen und hierzu ggf. eigene Formblätter zu entwickeln, denn, so die Meinung der IPS, durch die Aussagen auf der kritisierten Garantieurkunde seien alle Anlagen, die das halten, was
vorher zugesagt wurde, nicht betroffen. Sie diene somit
klar einer von allen Vertragseiten gewünschten seriösen
Geschäftsbeziehung.
Quellenangaben:
zu 1): http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3192.pdf/ - hier Seite 20 und 21)
zu 2): http://www.waermepumpe-strom.de
zu 3): http://www.agenda-energie-lahr.de/WP_Jahresbericht2006-07.html
zu 4): http://www.waermepumpen.de/download/bafabrief.pdf