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Initiative Pro Schornstein begrüßt Kompromiss bei Feinstaub

In Stuttgart ist bei Feinstaubalarm nun doch der Betrieb moderner Feuerstätten wie z.B. Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine erlaubt. Vom Verbrennungsverbot ausgenommen sind jetzt auch Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden und die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV erfüllen. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat dies mit der veröffentlichung der Luftqualitätsverordnung Kleinfeuerungsanlagen bekannt gegeben.

„Die Initiative Pro Schornstein begrüßt diese von Weitsicht geprägte Kompromisslösung außerordentlich, weil sie einerseits den Verbrauchern und Partnern im Wärmemarkt Investitionssicherheit gibt, aber gleichzeitig auch ein Signal zum Austausch alter Feuerstätten vermittelt“, kommentiert Burkhard Kehm, Vorsitzender der Initiative Pro Schornstein e. V. (IPS) die Veröffentlichung der neuen Luftqualitätsverordnung.Im Vorfeld sollten so genannte „Komfortöfen“ mehr oder weniger kategorisch verboten werden, um den Feinstaubgehalt in der Luft zu reduzieren. Zahlreiche Verbände hatten dagegen protestiert. „Moderne Einzelraumfeuerstätten setzen weitaus weniger Emissionen frei als noch die alten Modelle aus den Siebzigern und Achtzigern“, ergänzt Kehm.

www.proschornstein.de