Voraussichtlich kann die Energieeinsparverordnung Ende 2007 in Kraft treten.
Voraussichtlich kann die Energieeinsparverordnung Ende 2007 in Kraft treten. „Ich begrüße, dass sich zumindest für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, der bessere, bedarfsorientierte Pass durchsetzen konnte", kommentiert Prof. Dr. Gerd Hauser vom Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB) in Kassel, die Lösung. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen. „Im Laufe der Zeit wird sich auch für größere Häuser die bedarfsorientierte Variante durchsetzen. Zumindest dort, wo es um Verkauf oder Sanierung geht", ist Hauser überzeugt. Nur der Bedarfsausweis könne Besitzern und Kaufinteressenten verwertbare Informationen zum energetischen Zustand einer Immobilie und insbesondere zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen liefern. Bis zum 1. Januar 2008 gilt für alle Hausbesitzer Wahlfreiheit zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Ausweis. Die Laufzeit des Ausweises, der eine EU-Richtlinie umsetzt, soll zehn Jahre betragen.