Die Prüfung möglicher Umweltauswirkungen von Großvorhaben in Deutschland und Polen auf die jeweils andere Seite, sollen künftig deutlicher geregelt werden.
Die Prüfung möglicher Umweltauswirkungen von Großvorhaben in Deutschland und Polen auf die jeweils andere Seite, sollen künftig deutlicher geregelt werden. Ein entsprechendes Gesetz hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel beschlossen. “Die möglichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens beschränken sich häufig nicht auf das eigene Staatsgebiet. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die reibungslose Zusammenarbeit beider Länder“, sagte Gabriel. Die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gilt für alle geplanten Industrieanlagen und Großvorhaben, die nach nationalem Recht einer UVP bedürfen und Auswirkungen auf Nachbarstaaten haben können. Das Gesetz beruhe auf einer deutsch-polnischen Vereinbarung vom April 2006. Der Bundesrat müsse dem Gesetz allerdings noch zustimmen.