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GIH-Bundesverband warnt: Keine Eile beim Energieausweis

Der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) begrüßt zwar die Verabschiedung der Energieeinsparverordnung 2007, warnt aber die Verbraucher vor übertriebener Eile beim Erwerb eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises.

Der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) begrüßt zwar die Verabschiedung der Energieeinsparverordnung 2007, warnt aber die Verbraucher vor übertriebener Eile beim Erwerb eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises. Nach der neuen Verordnung müssen für Immobilien und Wohnungen, die vor 1965 gebaut wurden, bei Verkauf und Neuvermietung ab dem 1. Juli 2008 ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies hat das Bundeskabinett mit der gestern verabschiedeten Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Für jüngere Gebäude gelten längere Übergangsfristen. „Wir begrüßen es, dass das Kabinett die neue EnEV nun verabschiedet hat“, sagt Fred Weigl, 1. Vorsitzender des GIH. Der GIH, inzwischen mit 18 Mitgliedsverbänden, vertritt rund 2000 Energieberater bundesweit. Zu beachten sei allerdings, das bis zum 30. Juni 2008 niemand dazu verpflichtet ist, Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis vorzulegen. Verbraucher sollten sich das also nicht von unseriösen Anbietern einreden lassen. Alle Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Mit der novellierten EnEV haben Verkäufer und Vermieter weitgehend die Wahl, ob sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis ausstellen lassen wollen. „Der Bedarfsausweis ist eindeutig der bessere“, stellt Weigl fest. Indem dieser den rechnerisch ermittelten Energiebedarf einer Immobilie feststellt, bietet er allen Beteiligten eine größere Sicherheit bei der Bewertung der Energieeffizienz eines Objektes. Der Verbrauchsausweis hingegen spiegelt lediglich den sehr individuellen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner wieder. Bis zum 30. September 2008 besteht generelle Wahlfreiheit. Danach muss für Wohngebäude, älter als Baujahr 1977, die nicht energetisch saniert sind und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Dies ist ein Bruchteil aller Gebäude. Unabhängig von der Pflicht zur Vorlage von Energieausweisen ist eine Energieberatung für jedes Gebäude empfehlenswert. Oft können dabei schon mit geringen Investitionen erhebliche Einsparungen erzielt werden.