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Gesetzesänderung für Einspeiseverordnung Solarstrom

Die spanische Regierung hat die Einspeiseverordnung für Solarstrom novelliert.

Die spanische Regierung hat die Einspeiseverordnung für Solarstrom novelliert. Künftig soll für Solarstrom aus Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kWp, 44 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden. Für Anlagen zwischen 100 kWp und 10 Megawatt (MW) sind 41,7 Cent/kWh und für Anlagen ab 10 MW etwa 23 Cent/kWh vorgesehen. Alle Anlagen, die bis zum Jahresbeginn 2008 betriebsbereit sind, fallen unter das so genannte Rückwirkungsverbot. Das bedeutet, dass auch dafür die bisherige Vergütungsregelung des RD 436/2004 beibehalten wird. Eine Ausnahme besteht für Anlagen, wo die Vergütung über den Verkauf am freien Markt erzielt wird. Für diese Erzeuger sieht die neue Verordnung eine fünfjährige Übergangsfrist vor. Die nächste Überprüfung der Einspeisetarife kündigte die Regierung bereits für das Jahr 2010 an. „Akteuren bietet der spanische Markt derzeit ein erhebliches Potenzial. Gleichwohl stellt es die spanische Solarbranche aber vor große Aufgaben“, so Karl-Heinz Remmers, Vorstandsvorsitzender der Solarpraxis. Daher veranstaltet die Solarpraxis erstmals am 24. und 25. Oktober 2007 in Madrid die „Conferencia de la Industria Solar“. Zentrale Themen sollen unter anderem die politischen Rahmenbedingungen, Marktentwicklung, Finanzierung und Marketing bei allen Formen der solaren Energiegewinnung sein.