Anfang Juni haben sich die Ministerpräsidenten der Länder auf eine neue Regelung für staatliche Soforthilfen bei Unwetterschäden verständigt: Mehr Bundesbürger sollen sich gegen Naturgefahren versichern. Bei extremen Unwetterschäden wird es zwar weiterhin eine staatliche Soforthilfe geben — davon profitieren sollen aber nur solche Bürger, die sich zuvor erfolglos um eine Elementarschadensversicherung bemüht haben oder denen ein Vertragsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde. Die Verbraucherzentrale rät deshalb allen Hausbesitzern, sich auf jeden Fall um die zusätzliche Absicherung ihrer Wohngebäude auch gegen Naturgefahren zu kümmern.
„In Niedersachen haben nur etwa 16 Prozent aller Gebäudeeigentümer eine Wohngebäudeversicherung, die auch vor extremen Wetterereignissen wie Starkregen, Überschwemmung und Hochwasser schützt“, sagt Andreas Gernt, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Vielen Hausbesitzern ist überhaupt nicht bewusst, dass im Rahmen der Wohngebäudeversicherung in der Regel nur die Gefahren durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert sind und Elementarschäden extra versichert werden müssen.“
Eine Elementarschadenversicherung wird meist als optionaler Zusatzbaustein zu einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten. Wer sich dafür entscheidet, ist auch vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen wie zum Beispiel Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen geschützt.
„Gerade Starkregenereignisse können überall und zu jeder Zeit auftreten. Wer sich dann nicht gegen Elementarschäden abgesichert hat, steht im Schadensfall möglicherweise vor dem Ruin“, sagt Gernt. Die Verbraucherzentrale rät daher allen Hausbesitzern zu überprüfen, ob in bestehenden Verträgen das Elementarschadenrisiko bereits mit abgesichert ist. Falls nein, sollten Änderungsangebote vom bisherigen Versicherungsunternehmen angefordert werden. Auch Vergleichsangebote von anderen Versicherern sind nützlich. „Denn nur wer später belegen kann, dass kein Versicherer bereit gewesen ist, das Objekt überhaupt gegen Naturgefahren zu versichern oder die Versicherungsprämie unerschwinglich hoch gewesen ist, wird zukünftig auf staatliche Soforthilfe hoffen können“, resümiert der Versicherungsexperte.