Es können wieder Anträge auf Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt beim BAFA gestellt werden. Die Abwicklung erfolgt nach den Richtlinien vom 9. Juli 2010.
In unserer Meldung vom 7.7.2010 haben wir bereits über die Inhalte des neuen MAP berichtet. Inzwischen stehen auf den Internetseiten des BAFA u. a. die neuen Förderrichtlinien sowie eine Übersicht von Basis-, Bonus- und Innovationsförderung zum Download bereit. Auch die neuen, ab sofort gültigen Antragsformulare können dort – entsprechend dem Fördergegenstand – heruntergeladen und ausgefüllt werden.
Hier finden Sie alle Infos dazu:
www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html