Obwohl die novellierte 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) schon gültig ist, sind die neuen Bestimmungen für die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen mit Holzzentralheizungskesseln noch nicht überall bekannt.
Betroffen sind Holzzentralheizungskessel, die ab dem 22. März 2010 neu errichtet oder wesentlich geändert werden:
Bei Dachneigungen bis einschließlich 20 Grad muss die Austrittsöffnung von Schornsteinen den First nach wie vor um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein.
Beträgt die Dachneigung jedoch mehr als 20 Grad, gelten folgende Werte: Der First ist um mindestens 40 cm zu überragen oder die Austrittsöffnung muss einen horizontalen Abstand von mindestens 2,30 m zur Dachfläche aufweisen.
Außerdem gilt für alle Festbrennstoff-Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 kW, dass die Austrittsöffnung in einem Umkreis von 15 m die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 m überragen muss.
Skizzen dazu gibt es im Informationsblatt 22 vom BDH („Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010“). Es steht online unter dem folgenden Link:
http://www.bdh-koeln.de/html/pdf/pdf_1/2010-05-bdh-informationsblatt-nr-22-teil-1.pdf