Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) fordert, den Referentenentwurf zur EnEV zügig vorzulegen und warnt vor neuen Diskussion über eine alleinige Objektivität des bedarfswertbasierten Energieausweises.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zehn Vorschläge der Wohnungswirtschaft zum Bürokratieabbau übermittelt. Vorschlag Nr. 10 hat zwar nicht direkt mit Bürokratieabbau zu tun, bezieht sich aber auf die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Der GdW kritisiert, dass sich der Tiefensee/Glos-Entwurf nunmehr seit dem 7. April 2006 in der Ressortabstimmung befinde, aber immer noch kein Referentenentwurf vorgelegt werde, um dazu offiziell Stellung beziehen zu können. Offensichtlich sieht der GdW in dem Tiefensee/Glos-Entwurf die Aspekte seiner Mitgliedsunternehmen weitgehend gut vertreten, denn er befürchtet „dass neu aufgeflammte Diskussionen über eine angebliche alleinige Objektivität eines bedarfswertbasierten Energieausweises die Novellierung der EnEV weiter verzögern und erhebliche vermeidbare Kosten den Wohnungseigentümern und Wohnungsunternehmen angelastet werden könnten.“
Die Wohnungswirtschaft fordert deshalb die Wahlfreiheit des Eigentümers zwischen einem Bedarfswertverfahren und einem Verfahren auf Grundlage abgerechneter Heizenergieverbräuche. Nach Angaben des GdW werden über 75% des deutschen Wohnungsbestands nach der Heizkostenverordnung abgerechnet. Diese Betrachtung ist allerdings irreführend, da die Energieausweise gebäude- und nicht wohnungsbezogen ausgestellt werden. Mehr als 80% der Wohngebäude sind Ein- und Zweifamilienhäuser (etwa 14,5 Mio. von insgesamt 17,5 Mio.) und werden nur in Ausnahmefällen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet. GR