Europäischer Rat, Parlament und Kommission haben sich auf ein Regelwerk zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel verständigt.
Europäischer Rat, Parlament und Kommission haben sich auf ein Regelwerk zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel verständigt. Demnach soll es ab 2012 auch für den Flugverkehr verbindliche Regeln zum Klimaschutz geben. Ab 2012 sollen 15 Prozent der Zertifikate versteigert werden, die Menge kann im Rahmen der Verhandlungen zum Klimapaket der EU erhöht werden. Der Einstieg in die Auktionierung der Emissionsrechte soll für einen funktionierenden Emissionshandel sorgen. Die Einnahmen fließen den Mitgliedstaaten zu und sollen für Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Über die Verwendung der Auktionseinnahmen entscheiden jedoch die Mitgliedstaaten. Erstmals wird eine Obergrenze für die Emission von Treibhausgasen festgelegt. Zunächst soll diese Grenze(cap) bei 97 Prozent des Durchschnitts der Emissionen der Jahre 2004-2006 liegen. Ab 2013 ist eine Absenkung auf 95 Prozent vorgesehen. Es soll jedoch überprüft werden, ob die Gesamtmenge weiter abgesenkt wird. Der Kompromiss liegt nahe an der von der Bundesregierung in den Verhandlungen vertretenen Position. Mit dem Emissionshandel haben Gesellschaften mit modernen Flugzeugen, die in geringerem Umfang Treibhausgase emittieren, gegenüber den Wettbewerbern Vorteile.
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