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Festpreis für Erdgas höchtens für ein Jahr sinnvoll

Festpreisangebote für Gas und Strom können angesichts steigender Energiepreise sinnvoll sein, wenn sie derzeit höchstens ein Jahr bindend sind, beurteilt die Verbraucherzentrale NRW die jüngste Festpreisofferte von RWE.

Festpreisangebote für Gas und Strom können angesichts steigender Energiepreise sinnvoll sein, wenn sie derzeit höchstens ein Jahr bindend sind, beurteilt die Verbraucherzentrale NRW die jüngste Festpreisofferte von RWE. Der Energiekonzern will seinen Kunden in Nordrhein-Westfalen und Hessen die angekündigte Preisanhebung für Erdgas ab 1. September mit einem stabilen Preisangebot unter dem Namen „RWE Erdgas2011“ versüßen. Während RWE sich verpflichtet, den vereinbarten Festpreis bis Ende September 2011 zu garantieren, können Kunden den Vertrag frühestens nach zwei Jahren kündigen. „Lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind bei der unsicheren Preisentwicklung auf dem Energiemarkt gegenwärtig jedoch inakzeptabel“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Kunden sollten gründlich prüfen, ob sich das Angebot für sie überhaupt lohnt. Bei bereits geleisteter Unterschrift kann der neue Vertrag zum Festpreis bis zu zwei Wochen nach Lieferbeginn widerrufen werden.

Wer sich für das Festpreisangebot ab 1. September entscheidet, tut dies zu den dann geltenden Konditionen. Altkunden akzeptieren automatisch eine Preisanhebung bei Erdgas um 27 Prozent. Wer sich für die Preisgarantie entscheidet, zahlt noch einen weiteren Preis: Im Vergleich zu Verträgen ohne Preisbindung ist das Festpreisangebot pro Jahr um 36 Euro teurer. Während der Laufzeit müssen Kunden dann zwar nicht mit weiteren Erhöhungen des Gaspreises rechnen. Änderungen durch Umsatz- bzw. Erdgassteuer sind von der Preisgarantie jedoch ausgenommen. Eine weitere bittere Pille: Sinken im Laufe der Vertragszeit die Kosten für RWE, ist der Energieriese nicht zu einer Preissenkung verpflichtet.

Obwohl generell mit weiteren Steigerungen der Energiepreise gerechnet werden muss, könnte der Wettbewerb speziell auf dem Gasmarkt allmählich in Bewegung geraten. Deshalb hält die Verbraucherzentrale NRW eine längerfristige vertragliche Bindung von mehr als einem Jahr nicht für sinnvoll. „Kunden, die an einen Vertrag mit fester und langer Laufzeit gebunden sind, können weder zu einem anderen Anbieter noch bei ihrem jetzigen Vertragspartner in einen anderen Tarif wechseln“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

Weitere Empfehlungen und zwei Musterbriefe zum Umgang mit dem Festpreisangebot und der geplanten Preiserhöhung bei Erdgas von gibt es als Verbraucherinfo für 1,50 Euro in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder kostenlos im Internet unter www.vz-nrw.de/rwe-festpreis.